Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner

Vertragspartner ist die NORMALevents GmbH.
Zweiter Vertragspartner ist der Besteller der Produkte und/oder Eintrittskarten (im Folgenden nur noch genannt: Besteller).
Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und die Erfüllungspflichten seitens der NORMALevents GmbH ist, dass der Besteller volljährig und geschäftsfähig ist oder die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten nachweist und/oder der bestellende minderjährige Besteller die Kosten des Kaufs mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Verkauf der Eintrittskarte über Drittanbieter

Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt über einen Drittanbieter (Fa. Ticketscript oder andere), nicht über die NORMALevents GmbH. Der Kaufvertrag für die Eintrittskarten kommt also mit diesem Drittanbieter zustande. Der Besuchervertrag für den Besuch der Veranstaltung, zu dem die Eintrittskarten berechtigt, kommt mit der NORMALevents GmbH zustande.

Geltung der Hausordnung

Es gilt die Hausordnung für die jeweilige Veranstaltung, die Bestandteil des Vertrages zwischen Besteller/Besucher und der NORMALevents GmbH ist.

Verkauf der Karten

Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten ist verboten, soweit der Erwerb der Karte bei TdB dem Zweck erfolgt ist, die Karte weiterzuverkaufen.

Rücktritt vom Vertrag durch NORMALevents GmbH bei Fehlverhalten

Verstößt der Besteller und Besucher der Veranstaltung gegen die jeweilige Hausordnung der Veranstaltung oder gegen Anweisungen des Veranstalters bzw. Sicherheitsdienstes vor Ort kann die NORMALevents GmbH den Zutritt verweigern und vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Besteller/Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

In denselben Fällen kann der Besteller/Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn ihm bereits Zutritt gewährt wurde. In diesem Fall hat der Besteller/Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Sonstiges

Der Besteller kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die Geschäftsbedingungen zwischen dem Besteller und der NORMALevents GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Gerichtsstand ist Lampertheim (Deutschland) vereinbart, soweit es sich beim Besteller um einen Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs handelt. Ist der Besteller kein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung über den Gerichtsstand.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: November 2014

Schlichtungsstelle für Online Handel:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Hausordnung

1. Geltungsbereich der Hausordnung

a. Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Veranstaltung der NORMALevents GmbH (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter) sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätze und Wege zur Veranstaltungslocation.
b. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsfläche in sonstigen Fällen betreten wird.
c. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter. Der eingesetzte Ordnungsdienst bzw. Sicherheitsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften.

2. Einlass des Besuchers

a. Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der Besucher die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.
b. Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse ein.
c. Der Veranstalter bzw. Ordnungsdienst ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
d. Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn
(1) der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
(2) der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt,
(3) der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,
(4) der Besucher erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
(5) der Besucher Waffen oder verbotene Gegenstände bei sich führt,
(6) gegen den Besucher ein Hausverbot besteht,
(7) der Besucher erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
(8) der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist,
(9) im Übrigen der Besucher erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.
e. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

3. Aufenthalt des Besuchers

a. Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
b. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
c. Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
d. Es ist dem Besucher verboten,
(1) den Veranstaltungsablauf zu stören,
(2) in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
(3) strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
(4) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden
(5) Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen.
(6) das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
(7) Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
(8) Dritte zu fotografieren, zu filmen oder das gesprochene Wort aufzuzeichnen,
(9) die Veranstaltung aufzuzeichnen,
(10) Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
(11) außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
e. Bei Verstoß kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
f. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

4. Verbotene Gegenstände

a. Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den Besucher verboten:
(1) Waffen.
(2) Gegenstände, die ähnlich einer Waffe verwendet werden können.
(3) Drogen und Betäubungsmittel – davon ausgenommen Medikamente in Originalverpackung
(4) Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material, Fackeln, brennbare Flüssigkeiten und Gase.
(5) Stangen, Stöcke, soweit nicht im Falle einer Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich,
(6) Sperrige Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich über die Infosektion auf der Webseite der Veranstaltung zugelassen.
(7) Fahnen, Plakate, Spruchbänder und dergleichen – davon ausgenommen DJ Banner der Fans
(8) Einzelne oder uniforme Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von Meinungen oder Werbung dienen sollen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen).
(9) Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen).
(10) Masken und Motorradhelme.
(11) Elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können
(12) Filmkameras, die über die üblichen Handykameras oder kleinen handlichen Kameras hinausgehen – sofern der Besucher keine Berechtigung des Veranstalters vorweisen kann
(13) Getränke und Speisen jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen.
(14) Tiere jeder Art und Größe, soweit es sich nicht erkennbar um einen Blindenhund handelt.
(15) Sonstige Gegenstände, die geeignet sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören.
b. Erlaubte Gegenstände können der Infosektion der Veranstaltung entnommen oder beim Veranstalter erfragt werden.
c. Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.
d. Soweit der Besucher Gegenstände beim Veranstalter abgibt, erfolgt die Verwahrung auf Risiko des Besuchers. Der Veranstalter haftet für die Verwahrung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der abgegebene Gegenstand wird nur gegen Vorlage der entsprechenden Quittung herausgegeben.

5. Bezahlsystem auf der Veranstaltung

a. Auf den Veranstaltungen bezahlt der Besucher Getränke und Speisen mit so genannten Token, die der Besucher vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände zu dem dort genannten Preis kaufen kann.
b. Die Token können nur auf der Veranstaltung während der Veranstaltungszeit an den hier bereit gestellten Rückgabestellen zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist auf einen Höchstwert von 10 Euro pro Person beschränkt. Eine anderweitige Rückgabe ist ausgeschlossen.
c. Muss die Veranstaltung nach Beginn abgebrochen und das Veranstaltungsgelände unvorhergesehen aus Sicherheitsgründen geräumt werden, erhält der Besucher Informationen zur Rückgabe über die Webseite.

6. Aufzeichnungen des Veranstalters

Der Veranstalter erstellt während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher und stellt diese auf seinen Internetpräsenzen und seiner Werbung öffentlich zur Verfügung. Der Besucher ist hiermit einverstanden.

7. Sicherheit

a. Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.
b. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
c. Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik ist geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher hat die Möglichkeit, einfache „Ohrstöpsel“ zu erhalten. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.

8. Haftung des Veranstalters

a. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden aufgrund von Lärm nur, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.
b. Im Übrigen haftet der Veranstalter nicht für von ihm oder seinen Gehilfen verursachten leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, er haftet aber in vollem Umfang für Körperschäden.
c. Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände, insbesondere bei zur Verfügung gestellten Garderobencontainern, haftet der Veranstalter nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat. Bei einer Verwahrung von am Einlass einbehaltenen Gegenständen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit für sich oder seine Gehilfen.

Stand: November 2014